AGB
1. Verträge
Unsere Dienstleistung als Immobilienmakler erstreckt sich im Wesentlichen auf die Vermittlung / den Nachweis von Immobilien für einen Auftraggeber. In der Regel wird dazu ein Maklervertrag abgeschlossen. Ein solcher kommt jedoch nicht nur in Schriftform zustande. Auch durch eine Immobilienanfrage und den Empfang eines Exposés sind Makler und Kunde vertraglich gebunden. Unsere Maklerdienstleistung ist üblicherweise für den Verkäufer kostenfrei. Provisionsforderungen entstehen grundsätzlich erst nach erfolgreicher Vermittlung.
2. Doppeltätigkeit
Provisionspflichtige Tätigkeit, auch für den anderen Teil, ist ausdrücklich gestattet. Einzelheiten sind vertraglich zu regeln.
3. Haftungsausschluss
Die Angebote und die von Jacobs Immobilien erstellten Exposés beruhen auf Auskünften und Angaben der Auftraggeber. Eine Gewähr für die Richtigkeit und die Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt Jacobs Immobilien nicht. Hierfür bleibt der jeweilige Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und –Vermietung bleiben vorbehalten. Jacobs Immobilien behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne besondere Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen.
4. Weitergabe an Dritte
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an den Angebotsempfänger. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Kommt es dennoch aufgrund der Weitergabe zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Anbieter und einem Dritten, so ist der ursprüngliche Angebotsempfänger in vollem Umfang provisionspflichtig.
5. Provision
Wir erhalten nur dann eine Provision, wenn aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) zustande kommt. Bei Verkauf beträgt die Käuferprovision in der Regel 5% zzgl. MwSt. aus dem Kaufpreis, zahlbar bei Vertragsabschluss. Verkäuferprovision kann individuell vereinbart werden. Bei Vermietung beträgt die Provision für den Auftraggeber in der Regel 299 € zzgl. MwSt., zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
6. Rechtswirksamkeit
Sofern Teile oder Formulierungen dieses Textes nicht, nicht mehr oder nicht vollständig der geltenden Rechtslage entsprechen, bleiben die übrigen Teile des Dokuments in ihrer Gültigkeit und ihrem Inhalt bestehen. Die unwirksame Bedingung soll durch eine angemessene Regelung ersetzt werden, die dem ursprünglichen Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.
7. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Neustadt am Rübenberge.