Pflichten für Vermieter - darauf sollten Sie achten

Welche Pflichten für Vermieter gibt es? Zahlreiche Fragen, mit denen sich ein Vermieter beschäftigen muss, werden immer undurchsichtiger und komplexer. Wer ist der richtige Mieter für mich? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Vermieter? Wie bestimme ich die richtige Miete für mein Objekt? Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Weg zur erfolgreichen und langfristigen Vermietung Ihrer Immobilie zu finden und erklären Ihnen hier die wichtigsten Punkte.

Welche Pflichten haben Sie als Vermieter?

Das Mietrecht in Deutschland ist komplex und wird durch häufige Änderungen und Urteile nicht leichter zu durchschauen. Einige der wichtigsten Pflichten für Vermieter sind:

  • Bereitstellung der Immobilie. Zu dem im Mietvertrag festgesetzten Termin haben Sie die Pflicht, dem Mieter mit Aushändigung der Schlüssel Ihre Immobilie zur Verfügung zu stellen. Ab diesem Zeitpunkt hat der Mieter das alleinige Hausrecht der angemieteten Immobilie.
  • Instandhaltung und Reparatur. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung bei der Übernahme in dem Zustand ist, der im Mietvertrag beschrieben ist.
  • Gestattung der Aufnahme von Familienmitgliedern und Ehegatten. Als Vermieter sind Sie dazu verpflichtet, dem Mieter zu gestatten, Ehepartner und Familienangehörige in der vermieteten Wohnung aufzunehmen. Die Immobilie darf jedoch nicht überbelegt werden.
  • Während der Heizperiode vom 01. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres haben Sie als Vermieter die Pflicht, die Funktionalität der Heizung und das Beheizen der Wohnung auf mindestens 20°C zu gewährleisten.

Was gibt es bei der Mietkaution zu beachten?

Die Mietkaution wird in der Regel auf 3 Monatskaltmieten festgesetzt, jedoch kann im Mietvertrag auch eine bestimmte Summe vereinbart werden. Diese Kautionssumme darf der Mieter auch in drei monatlich gleichen Teilzahlungen erbringen. Die erste Kautionsrate muss jedoch zum Beginn des Mietverhältnisses bei dem Vermieter eingegangen sein. Als Vermieter haben Sie die Pflicht, diese Kautionssumme bei einem Kreditinstitut auf einem gesonderten Konto zu den marktüblichen Zinssätzen und getrennt von Ihrem Vermögen anzulegen.

Gut zu wissen: Inzwischen akzeptieren immer mehr Vermieter eine Bürgschaft. Viele Versicherungsgesellschaften bieten solche Mietkautionsbürgschaften an. Die monatlichen Versicherungsbeiträge liegen zwischen 2 und 6 Euro.

Wie kündige ich meinem Mieter auf Eigenbedarf?

Eine Kündigung auf Eigenbedarf ist immer dann möglich, wenn Sie Ihre Immobilie nachvollziehbar für sich selbst oder für nahe Angehörige  benötigen. Dazu gehören etwa Kinder, Eltern, Enkel oder Großeltern, aber auch Kinder eines nichtehelichen Lebensgefährten und Pflegepersonal. Ein möglicher Grund für eine Kündigung auf Eigenbedarf kann beispielsweise sein, dass Ihre Tochter oder Ihr Sohn von Zuhause ausziehen möchten und eine eigene Wohnung suchen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen bei Kündigungen auf Eigenbedarf eingehalten werden. Um möglichen Klagen oder Irrtümern vorzubeugen, empfiehlt es sich im Falle einer Kündigung auf Eigenbedarf den Rat eines Fachmanns einzuholen.

Welche Rechte zur Tierhaltung hat der Mieter?

Ob Tiere in dem vermieteten Objekt gestattet sind oder nicht, muss im Mietvertrag eindeutig niedergeschrieben sein. Als Vermieter müssen Sie dem nicht zustimmen, wenn ein Mieter z.B. einen Hund oder eine Katze in Ihrer Immobilie halten möchte. Ausgenommen hiervon sind Kleintiere. Diese Tierhaltung darf grundsätzlich nicht verboten werden. Unter Kleintiere fallen z.B. Hamster, Meerschweinchen oder Kaninchen, die in einem Käfig gehalten werden können. Auch Aquarien benötigen keine weitere Erlaubnis durch den Vermieter.

Pflichten für Vermieter beim Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip gilt in Deutschland seit dem 01.06.2015. Es besagt, dass künftig derjenige der den Makler bestellt, ihn auch bezahlen muss. Dieses Gesetz gilt ausschließlich für die Vermietung von Wohnimmobilien und nicht für den Verkauf von Immobilien oder die Vermietung von Gewerbeimmobilien. Wenn Sie als Privatvermieter einen Makler damit beauftragen, Ihre Immobilie zu vermieten, so können Sie die Provision komplett steuerlich geltend machen. Außerdem bieten viele Maklerunternehmen seit der Einführung des Bestellerprinzipes neue Leistungspakete an, sodass Vermieter von Mehrleistungen wie z.B. Festpreisen oder einer Vermietungsgarantie profitieren. Erkundigen Sie sich daher genau bei Ihrem Makler, welche Leistungen Sie bei der Vermietung erhalten.

Planen Sie die Vermietung Ihrer Immobilie oder haben Sie weitere Fragen? Als Immobilienmakler in Wunstorf, Hannover und Schaumburg beraten wir Sie gerne persönlich zu diesem Thema und unterstützen Sie dabei, den nächsten Mieterwechsel sicher abzuschließen.